Sicherer Skiurlaub für ungetrübtes Vergnügen
Notrufnummern Österreich | Telefonnnummer |
Alpin Notruf | 140 |
Euro Notruf | 112 |
Rettung | 144 |
Polizei | 133 |
Feuerwehr | 122 |
FIS VERHALTENSREGELN
- Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. - Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. - Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. - Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. - Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. - Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. - Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. - Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. - Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. - Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.
Drohnenflugverbot im gesamten Skigebiet
In Österreich ist das Fliegen von Drohnen über Menschenansammlungen und bebauten Gebieten grundsätzlich nicht gestattet. Diese Regelung schließt auch Skipisten und das gesamte Skigebiet der Zillertal Arena mit ein, sodass Drohnenflüge dort rechtlich nicht erlaubt sind. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen ist es zudem untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen aus der Luft zu machen und zu speichern, um die Privatsphäre unserer Gäste zu schützen und die Sicherheit im Skigebiet zu gewährleisten.
Falls du spezielle Drehanfragen hast, ein Fotoshooting anmelden möchtest oder an Bildmaterial interessiert bist, stehen wir dir gerne zur Verfügung. Wende dich hierzu bitte direkt an unser Presse-Team unter marketing@zillertalarena.com. Wir helfen dir gerne weiter, um dein Projekt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen.