Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir, die Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG,  sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz idgF zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (RL 2019/882) über die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Dabei wurde die Richtlinie für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2 so weit wie möglich eingehalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zillertalarena.com

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2 vereinbar.

Nicht barrierfreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

UNVEREINBARKEIT MIT BARRIEREFREIHEITSBESTIMMUNG
Bilder und Grafiken verfügen teilweise noch über einen mangelhaften oder fehlenden Alternativtext. Das Erfolgskriterium Nicht-textueller Inhalt wird dadurch verletzt. Wir bemühen uns, angemessene Alternativtexte für neue Inhalte unmittelbar und für ältere Inhalte laufend zu überarbeiten.

Die Mängel der folgenden Erfolgskriterien werden von unserem Content-Team und unserer Technikabteilung in den nächsten Entwicklungszyklen, voraussichtlich bis Juni 2025 behoben:

  • Einzelne Textpassagen verfügen nicht über einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund. Elemente welche aus der Kombination Gelb / Weiß (Button/Überschriften) bestehen verfügen nicht über genügend Kontrast, weshalb die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden.
  • Einzelne Listen verfügen nicht über die technische Darstellung als Liste.
  • Die Überschriftenhierarchie entspricht teilweise nicht der logischen Abfolge.
  • Einstellungen für den Webauftritt verhindern Funktionen zur Textvergrößerung auf mobilen Geräten.
  • Inhalte, die mit frame oder iframe eingebettet sind, verfügen noch über keinen passenden Titel.
  • Ein Link besteht aus einer Linkgrafik und einer Linkbeschriftung. Beide verfügen über denselben Text.
  • Einzelne Eingabefelder verfügen über keine ausreichende technisch wahrnehmbare Beschriftung.
  • Einzelne Auswahlelemente sind nicht ausreichend technisch beschriftet.
  • Interaktive Elemente sind teilweise auf eine unzulässige Weise verschachtelt.
  • Links verfügen teilweise über keine ausreichende Beschriftung für assistierende Technologien.
  • Einzelne Steuerelemente sind als Links realisiert, obwohl sie nicht zu einer anderen Seite oder einem anderen Bereich führen.
  • Für das WCAG- Erfolgskriterium Lesbarkeit haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf fremdsprachige Teile geprüft. Seiten (Unterkünfte, Infrastruktur), welche Texte aus einer Schnittstelle übernehmen bzw. wo eine Fallback-Sprache (meist Deutsch oder Englisch) verwendet wird, müssen noch korrekt gekennzeichnet werden. Sollten Sie noch weitere Ausdrücke finden, die einer Kennzeichnung bedürfen, teilen Sie uns das bitte mit.

Die Darstellung unserer Webseiten erfolgt nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Standards. Wir habe die Reihenfolge, in der Elemente im Hauptinhalt technisch dargestellt werden, stichprobenartig geprüft. Sollten Sie Probleme bei der Realisierung einzelner Elemente bemerken, geben Sie Ihre Anregungen bitte an uns weiter.

Auch haben wir unseren Webauftritt stichprobenartig auf visuelle Animationen sowie Audio- und Videodateien geprüft. Sollten Sie weitere audiovisuelle Inhalte finden, für die Sie noch Textalternativen oder Untertitel benötigen oder Animationen finden, die noch mit Mechanismen zum Unterbrechen bedürfen, teilen Sie uns dies bitte gerne mit.

UNVERHÄLTNISMÄSSIGE BELASTUNG
Einige unserer Videos verfügen nicht über eine Audio-Deskription. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Das Video auf der Startseite, welches im Header automatisch abgespielt wird, ist nicht mit Audio hinterlegt und benötigt daher auch keine Audio-Deskription.

Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

PDF-Dokumente und Office-Dokumente, vorwiegend ältere, sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.01.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Diese Erklärung wurde zuletzt am 21.01.2025 aktualisiert.

Feedback & Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, getauscht und erweitert. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Nutzung unserer Website behindern, welche nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, bitten wir Sie uns über diese E‑Mail  [email protected]  zu kontaktieren.

KONTAKT
Zeller Bergbahnen Zillertal GmbH & Co KG
Rohr 23
6280 Zell am Ziller
Österreich
Tel: +43 5282 7165
E-Mail: [email protected] 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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